Interne Untersuchung
zwischen 17. und 20. SSW (Schwangerschaftswoche)
umfassende Anamnese der Mutter laut EKP (Eltern-Kind-Pass)
Gesundheitsberatung der Mutter
Oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest)
zwischen 35. und 28. SSW
Dieser kann in einem Labor als auch in der hausärztlichen Ordination durchgeführt werden.
Ablauf Glukosetoleranztest (etwa 2 Stunden)
Sie dürfen in dieser Zeit nicht essen und trinken und müssen während der Wartezeit sitzen!
weitere Labor-Untersuchungen laut EKP
Alle weiteren im EKP vorgesehenen Labor-Untersuchungen können, sofern nicht direkt vom Gynäkologen veranlasst, in unserer Ordination oder einem Labor durchgeführt werden.
Titerbestimmungen
Bei einer Titerbestimmung werden die Antikörper gegen bestimmte Erkrankungen im Blut bestimmt.
Der Titer gibt an ob aufgrund eine früheren Erkrankung oder einer Impfung eine Immunität gegen die jeweilige Erkrankung besteht.
Im EKP sind Titerbestimmungen für Röteln und Toxoplasmose vorgesehen.
Wenn sie nicht sicher sind, ob sie in der Kindheit Varizellen (Windpocken, Schafblattern) und/oder Parvovirus (Ringelröteln) hatten, empfehlen wir bei Kinderwunsch oder zu Beginn der Schwangerschaft den jeweiligen Titer bestimmen zu lassen.
Auch der Rötelntiter kann schon bei bestehendem Kinderwunsch bestimmt werden, dann kann im Bedarfsfall eine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden.
Die im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen können wahlweise vom Hausarzt oder vom Kinderarzt durchgeführt werden.
Erste EKP-Untersuchung Kind
erste Lebenswoche
weitere EKP-Untersuchungen
achten sie sehr genau auf den Zeitraum in dem die Untersuchungen stattfinden müssen (im EKP angegeben).
Augenuntersuchung
22.-26. Lebensmonat
Impfungen
Der österreichische Impfplan sieht eine Reihe von Impfungen für Kinder ab vollendeter 6. Lebenswoche vor.
Diese Impfungen schützen vor Infektionskrankheiten, die häufig mit schweren Komplikationen verbunden sind und manchmal sogar tödlich verlaufen.
zum aktuellen österreichischen Impfplan
Gratis-Impfungen mit Impfgutscheinheft
Das Impfgutscheinheft erhalten sie beim Hausarzt oder Kinderarzt und erhalten damit die vorgesehenen Impfstoffe kostenlos bei uns, in jeder Hausapotheke und öffentlichen Apotheke.
Die Impfung wird gratis durchgeführt.
weitere empfohlene Impfungen
(nicht im kostenlosen Impfprogramm)
bis zum 15. Geburtstag werden die Impfungen in unserer Ordination kostenlos durchgeführt.
Eltern-Kind-Zuschuss des Landes Oberösterreich
Werden alle EKP-Untersuchungen, empfohlenen Impfungen und Zahngesundheitsvorsorgeuntersuchungen durchgeführt, gibt es vom Land Oberösterreich eine Förderung in Höhe von € 375. Nach Antrag werden drei Teilbeträgen ausbezahlt.
Das Eltern-Kind-Zuschuss-Vorsorgeheft des Landes Oberösterreich mit allen Informationen und Antragsformularen erhalten sie bei uns in der Ordination. Sie können die Anträge auch online stellen.
Impfungen nachholen?
Sie haben ihr Kind als Baby/Kleinkind nicht impfen lassen, möchten dies aber nachholen?
Es gibt die Möglichkeit entsprechende Impfstoffe kostenlos über den Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft zu beziehen.
zu bedenken ist: Nicht jeder Impfstoff ist für jede Altersgruppe zugelassen und verfügbar - später zu impfen ist aufwändig - aber machbar!